FEU BMA
Wir wurden nach Auslösung der Brandmeldeanlage alarmiert. Vor Ort war kein eingreifen erforderlich. Ein Feuer wurde nicht festgestellt.
Wir wurden nach Auslösung der Brandmeldeanlage alarmiert. Vor Ort war kein eingreifen erforderlich. Ein Feuer wurde nicht festgestellt.
Wir wurden zu einem Wasserrohrbruch in die Segeberger Straße alarmiert. Im Keller war ein Schlauch vom Brunnen zum Hauswasserwerk geplatzt. Der Zulauf lies sich nicht absperren, sodass der Schlauch von uns ausgetauscht wurde. Im Anschluss lenzten wir den Keller bei einem Wasserstand von ca. 20-25 cm.
Anlass der Alarmierung war ein umgestürzter Baum auf dem Radweg der K1 Höhe Ampel Wensin. Die bei dem Sturm umgeknickte Kastanie wurde von uns klein gesägt und bei Seite geräumt.
Während unseren Übungsdienst wurden wir zu einem Heckenbrand in Garbek alarmiert. Der Anwohner hat diese beim Unkraut abbrennen versehentlich in Brand gesteckt. Die Freiwillige Feuerwehr Seedorf war zum Zeitpunkt der Alarmierung in der Nähe und als erstes Fahrzeug vor Ort. Der Schaden hielt sich gering.
Vermuteter Heckenbrand war Anlass der Alarmierung, ein angemeldetes Feuer von Strauchgut war die Ursache. Ein Eingreifen der Feuerwehr war nicht erforderlich.
Verdacht auf einen Notfall in einer Wohnung ->Tür verschlossen. Einsatzabbruch noch vor Anfahrt.
Uns erreichte die Info über einen größeren Ast auf der K1 von Wensin Richtung Feldscheide auf Höhe der Abzweigung nach Gölz. Es wurden einige Kameraden aktiviert, die diesen klein sägten und von der Straße beseitigten.
Die Alarmierung erfolgte zu einem Schuppenbrand nach Travenhorst. Wir unterstützten die örtliche Wehr bei der Wasserversorgung und beim Atemschutz.
Verdacht auf einen Notfall in einer Wohnung-Tür verschlossen. Die Feuerwehr öffnete die Tür und fand den Bewohner wohlauf vor. Nachdem die Polizei die Lage klärte und der Bewohner vom Rettungsdienst gesichtet wurde rückte die Wehr ein. Der Bewohner verblieb mit seiner Frau in der Wohnung.
Ein zwei Stunden vorher durch einen Akku in Brand gesetzter Rasenmäher, wurde vom Wehrführer und seinem Stellvertreter kontrolliert. Der Rasenmäher stand auf dem Rasen abseits des Gebäudes. Es war keine Gefahr erkennbar.