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22. August 2020

Der Weg zum neuen Löschfahrzeug – Vorführung eines HLF

Garbek, 19.08.2020, Vertreter des Gemeinderates und Interessenten aus unseren Nachbarwehren haben sich mit uns an diesem lauen Abend zur Besichtigung eines Vorführfahrzeugs der Firma BAI versammelt. Es handelt sich um ein Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug 20 (HLF 20) auf einem MAN TGM 13.290 Allrad-Fahrgestell mit 16 Tonnen Gesamtgewicht.

Schon auf den ersten Blick beeindruckt das Fahrzeug: es ist deutlich größer und schwerer als unser aktuelles LF 8 und wartet mit viel technischer Raffinesse auf, die deutlich werden lässt, was in den letzten 30 Jahren an technischer Unterstützung entwickelt wurde. Normgemäß liegen die Unterschiede jedoch nicht nur im technischen Fortschritt, sondern auch im unterschiedlichen Anforderungsprofil an den entsprechenden Fahrzeugtyp begründet.
Das Aufgabenfeld eines HLF 20 ist die umfangreiche technische Hilfe sowie Brandbekämpfung vor allem als eigenständiges Erstangriffsfahrzeug. Hierzu sind auf dem Vorführfahrzeug ein 2000 l fassender Wassertank, 200 l Schaummittel mit Zumischanlage über die heckseitig eingebaute Pumpe, ein Schnellangriff, Steck- und Schiebeleiter, Hydraulischer Rettungssatz, Stromgenerator, Sprungretter und vieles mehr verladen. Für die Sicherheit der Einsatzkräfte sind unter anderem Hygieneboard, Sicherheitsgurte, Umfeldbeleuchtung, Überrollschutz, und Leiter-Entnahmehilfen vorhanden.

Das Fahrzeug macht auf uns einen guten Eindruck: großer Tank, starke Pumpe (bis 2000l/min), solide Verarbeitung des Aufbaus, durchdachte Lösungen für eine langjährige Nutzbarkeit der Laderäume auch bei Beladungsveränderungen, umfangreiche Beladungskapazität, gute Bodenfreiheit, geräumige Mannschaftskabine, vier PA-Geräte während der Fahrt anlegbar, jedoch auf den ersten Blick etwas unübersichtlicher Fahrzeugbedienmonitor und hohe Gesamtmasse bei einem Preis von ca. 350. bis 400.000 € (davon ca. 90.000 € Ausrüstung). In der Probefahrt überzeugt die Teilautomatik durch angenehme Schaltvorgänge, der S-Modus für Einsatzfahrten lässt die Gänge etwas weiter ausfahren und sorgt somit für eine gute Beschleunigung trotz 16 to Gesamtgewicht. Ein übermäßiges Schaukeln fällt uns trotz hohem Schwerpunkt auch auf kurviger Strecke nicht auf. Die Umfeldkameras erleichtern das Rangieren. Auch den letzten, vom Bürgermeister angeregten, Test besteht das HLF: es passt in unsere Fahrzeughalle. Wir sind Christian Frank und der Firma BAI dankbar für die ausführliche Vorführung und umfangreiche Erklärung des Fahrzeuges.

Fazit: Das Fahrzeug bietet viele gute Ausstattungsmerkmale, ist jedoch nach Bedarfsplan zu groß für uns. Dies war uns vorher bewusst, dennoch konnten wir uns bereits einen sehr guten Eindruck von BAI als Aufbauhersteller verschaffen. Die Fahrzeugeigenschaften lassen sich zudem ohne Probleme auf ein LF 10/ HLF 10 übertragen, welche auf dem gleichen Fahrgestell aufgebaut, jedoch durch kleinere Tanks und reduzierte Beladung entsprechend der Norm leichter und günstiger sind. Vor allem die vielen Merkmale zur Reduktion des Einsatzkraftbedarfes (Tank, Pumpe, Leiterentnahmehilfe etc.) sprechen für ein Neufahrzeug im Vergleich zu einem Gebrauchtlöschfahrzeug.

Hintergrund: Eine ländliche Feuerwehr wie Wensin-Garbek hatte vor 30 Jahren standardmäßig ein Fahrzeug mit Ausrüstung vor allem für die Brandbekämpfung, jedoch ohne Wassertank, zur Verfügung. Seitdem ist die Verfügbarkeit von Einsatzkräften tagsüber durch steigende Berufspendlerzahlen gesunken, der Anteil komplizierter technischer Hilfeleistungen gestiegen, die Bedrohung durch Vegetationsbrände in Trockenperioden größer geworden und es hat nicht zuletzt die Entwicklung von Unternehmen und Einrichtungen in unserer Gemeinde zu einem gesteigerten Gefahrenpotential beigetragen. Diese Faktoren hat unsere Wehrführung im Feuerwehrbedarfsplan zusammengefasst und dem Gemeinderat als Entscheidungsgrundlage übergeben. Nach dem Bedarfsplan ist für die Gemeinde Wensin zur Sicherstellung der Gefahrenabwehr mindestens ein LF 10 oder HLF 10 notwendig.
Der nächste Schritt auf dem Weg zur Beschaffung eines Fahrzeuges wäre die förmliche Einleitung dieses Prozesses durch den Gemeinderat. Ob die notwendige Ersatzbeschaffung ein Neu- oder Gebrauchtfahrzeug sein wird, würde sich erst im Verlauf nach Prüfung der verschiedenen Optionen entscheiden.
Vorteile eines Neufahrzeugs wären Ausrüstung in aktueller Normung mit Herstellergarantie sowie überörtliche finanzielle Förderung der Beschaffung. Die Investition in ein Neufahrzeug würde zudem bei einer geschätzten Nutzungsdauer von 30 Jahren wesentlich längere Planungssicherheit bedeuten.